Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches − insbesondere neben dem Staatsrecht − eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht).

 

Das Verwaltungsrecht regelt unteranderem folgende Sachverhalte:
  • Allgemeines Verwaltungsrecht, -prozessrecht
  • Steuerrecht
  • Öffentliches Bauplanungs- und Bauordnungsrecht (insbesondere auch Erschließungsrecht)
  • Ausländerrecht (Aufenthalt, Abschiebung usw.)
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht und Subventionsrecht
  • Umweltrecht (insbesondere Immissionsschutzrecht, usw.)
anwaltliche Leistungen:
  • Beratung
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Widersprüche und Einsprüche
  • Gerichtliche Vertretung