Kosten

Streitwert

Die Rechtsanwaltgebühren richten sich grundsätzlich nach dem zugrundeliegenden Streitwert. Für verschiedene Rechtsangelegenheiten existieren ergänzend unterschiedliche Gebührenansätze. Im Übrigen kann unter bestimmten Voraussetzungen bei geringen Einkommen über Prozesskostenhilfe abgerechnet werden. Bei bestehen einer Rechtschutzversicherung kann auch bei entsprechender Deckungszusage über die Rechtschutzversicherung abgerechnet werden.

Erstberatung

Die Erstberatung dient der Klärung offener Rechtsfragen. Es ist anzuraten, sich möglichst früh von einem Anwalt beraten zu lassen, um vermeidbare Fehler oder Fehleinschätzungen zu verhindern. Die Kosten einer Erstberatung liegen zwischen 25,00 und 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.

Übertragung des Mandates

Bei der Übertragung des Mandates werden die Kosten der Erstberatung verrechnet. Die Kosten des Mandates errechnen sich nach dem sogenannten Streitwert, d. h. nach dem wirtschaftlichen Interesse, das Sie an einem Rechtsstreit haben. In Strafgeld- und Bußgeldsachen fallen streitwertunabhängige Rahmengebühren an. Sämtliche Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Seit dem 01.07.2004 gilt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierbei richten sich die angefallenen Gebühren nach einem umfangreichen Vergütungsverzeichnis, auf das verwiesen wird. Sie können nach Ihren Angaben die ungefähre Gebührenhöhe unter www.jusline.de ermitteln. Die Kanzlei arbeitet mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, wird von uns aus die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung abgefordert. Sofern von der Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt wird, erfolgt eine Abrechnung der Kosten direkt gegenüber der Rechtsschutzversicherung, so dass allenfalls die von Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu leisten ist. Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten des Rechtsanwaltes zu tragen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Die Gewährung hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab.