Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Das Verkehrsrecht regelt unter anderem folgende Sachverhalte:
- Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht (z.B. Geschwindigkeitsverstöße)
- Straßenverkehrsunfallrecht: Haftung nach StVG, PflVG und BGB, Mitverschulden und Haftungsverteilung, Fahrzeugschaden, Sachverständigenbeweis, Personenschaden (Schmerzensgeld)
- Versicherungsrecht in Bezug auf Haftpflicht- und Kaskoversicherer
- Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnis, Punktsystem, usw.)
- Verkehrsstrafrecht (Ermittlungsverfahren, Alkoholdelikte, usw.)
anwaltliche Leistunegn:
- Beratung
- Schadensregulierung nach einem Unfall
- Verteidigung
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